
Krankengymnastik (KG) ist eine der am häufigsten verordneten physiotherapeutischen Leistungen – und gleichzeitig eine, über die viele Patientinnen und Patienten wenig wissen. Hier die wichtigsten Fakten kompakt erklärt.
Mit gezielten aktiven und passiven Übungen arbeiten wir an Beweglichkeit, Kraft, Koordination und Haltung. Die Übungen werden individuell auf Ihren Befund abgestimmt – es gibt kein Standardprogramm.
Ihre Hausärztin, Ihr Hausarzt oder eine Fachärztin bzw. ein Facharzt stellt Ihnen bei entsprechender Diagnose ein Rezept über Krankengymnastik aus. Damit können Sie sich direkt bei uns melden.
Bei uns läuft Krankengymnastik grundsätzlich als Doppelbehandlung – ein Termin umfasst 2 x 20 Minuten statt einer einzelnen 20-Minuten-Einheit.
Ein 6er-Rezept entspricht so 3 Behandlungsterminen statt 6. Bitten Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, den Vermerk „Doppelbehandlung“ auf der Verordnung zu notieren.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder physiotherapeutische Beratung. Bei anhaltenden oder starken Beschwerden wenden Sie sich bitte an eine Ärztin, einen Arzt oder direkt an uns.
Nicht ganz. Physiotherapie ist der Oberbegriff für das gesamte Fachgebiet; Krankengymnastik ist eines der Heilmittel darin und bezeichnet die aktive Übungsbehandlung. Auf dem Rezept steht deshalb „KG“, nicht „Physiotherapie“.
Ihre Hausärztin, Ihr Hausarzt oder eine Fachärztin bzw. ein Facharzt – bei entsprechender Diagnose. Mit dem Rezept können Sie sich direkt bei uns melden; eine Überweisung an eine bestimmte Praxis gibt es nicht, Sie wählen frei.
Die Behandlung rechnen wir mit der Krankenkasse ab. Versicherte ab 18 Jahren zahlen eine gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Behandlungskosten zuzüglich 10 € je Verordnung; bei Zuzahlungsbefreiung entfällt sie.
Weil 20 Minuten für Befund, Behandlung und Übungsanleitung oft zu knapp sind. Mit 2 x 20 Minuten pro Termin bleibt Zeit für eine gründliche Behandlung ohne Hetze. Ein 6er-Rezept entspricht dadurch drei Terminen – bitten Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt um den Vermerk „Doppelbehandlung“ auf der Verordnung.
Wir beraten Sie gerne persönlich.
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